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    • Feuerschutzvorhänge

      Feuerschutzvorhänge

      Feuerschutzvorhänge dienen im Brandfall dem Verschluss von Wand- oder Deckenöffnungen. Ihr konstruktiver Aufbau (Abroll- oder Falttechnik) und der Einsatz verschiedener Gewebe ermöglichen ein breites Anwendungsspektrum sowie unterschiedliche Schutzziele oder Klassifizierungen und Zeitklassen. Gehäuse und Führungsschienen der flexibel einsetzbaren Systeme fügen sich nahezu unsichtbar in das Bauwerk und bieten viel Gestaltungsfreiraum für anspruchsvolle Architektur offener Raumkonzepte.

    • Förderanlagenabschlüsse

      Förderanlagenabschlüsse

      Vielfältige Produktions- und Logistikprozesse erfordern unterschiedlichste Bauarten von Förderanlagen. Wenn diese Förderstrecken durch feuerhemmende bzw. feuerbeständige Wände oder Decken führen, müssen die hierfür notwendigen Öffnungen mit Feuerschutzabschlüssen versehen werden, um eine Ausbreitung des Feuers über die Fördertechnik oder das Fördergut zu verhindern. Im Brandfall müssen Förderanlagenabschlüsse (kurz FAA) diese Öffnungen unverzüglich und automatisch verschließen. Dabei kommt es auf einen nach DIN EN 13501-2 klassifizierten Feuerwiderstand ebenso an, wie auf das reibungslose Freiräumen der Schließbereiche im Auslösungsfall.

    • Rauchschürzen

      Rauchschürzen

      Eine Rauchschürze ist ein Teil einer Anlage zur Rauchfreihaltung, welches auch andere Bauteile wie natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (EN 12101-2) und maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (EN 12101-3) beinhaltet. Rauchschürzen schränken dabei die Bewegung von Brandgasen innerhalb eines Bauwerks im Falle eines Brandes ein.

    • Rauchschutzvorhänge

      Rauchschutzvorhänge

      Rauchschutzvorhänge (RSV) behindern im geschlossenen Zustand den Durchtritt von Rauch in der Brandentstehungsphase, so dass während eines Brandfalls im dahinter liegenden Raum für die Rettung von Menschen und Tieren sowie für die Bergung von Sachwerten auch ohne Atemschutz ausreichend Zeit verbleibt.

    • Tore

      Tore

      Die Lösung für Probleme bei Brandschutzklappen für raumlufttechnische Anlagen in Förderprozessen. Stöbich bietet Brandschutz für pneumatische Förderleitungen, bei denen die Verschlusselemente nicht dem Förderstrom ausgesetzt sind. So wird eine Beschädigung oder Verschmutzung des Verschlusselements durch abbrasive Fördergüter vermieden.

    • Steuerungen

      Steuerungen

      Steuerungen sind für alle automatischen Brandschutzsysteme notwendig! Sie sind sicherheitsrelevant, denn ohne deren Funktion oder bei Fehlfunktion würde die gesamte Investition einer Brandschutzabschottung null und nichtig sein. Steuerungen koordinieren sowohl Branderkennung als auch das Zusammenspiel mit anderen Steuerungen, wie z. B. übergeordnete Gebäudeleittechnik oder das Freifahren des Schließbereiches bei Förderanlagenabschlüssen.

    • Brandschutzhauben für Elektronikgeräte

      Brandschutzhauben für Elektronikgeräte

      Steht Ihr Kopierer oder Drucker auch im Gang, damit ein Zugang von allen Seiten möglich ist? Haben Sie durch diesen Standort des Kopierers auch einen optimalen Betriebsablauf geschaffen? Wussten Sie, dass Sie Leben dadurch gefährden? Kopierer haben ein großes Brandentstehungsrisiko durch die Beheizung der Fixiereinheit. Ein Versagen des Thermoschalters führt zur Überhitzung und dann zum Entstehungsbrand.

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STÖBICH Gruppe erweitert seine Dienstwagenflotte um Hybridfahrzeuge

Goslarer Brandschutzhersteller bietet für seinen Unternehmensverbund ab sofort Plug-in-Hybride als Firmenwagen an.

STÖBICH Gruppe erweitert seine Dienstwagenflotte um Hybridfahrzeuge

Goslarer Brandschutzhersteller bietet für seinen Unternehmensverbund ab sofort Plug-in-Hybride als Firmenwagen an

Mit der kürzlich erweiterten Firmenfahrzeugrichtlinie können Mitarbeitende der STÖBICH Unternehmensgruppe nun die Nutzung eines Dienstwagens als Hybridmodell in Anspruch nehmen. Dies sei Teil einer umfassenden Roadmap, bei welcher bereits umgesetzte und noch anstehende Änderungen zur zukünftigen Verringerung des CO₂-Ausstoßes beitragen sollen, so der kaufmännische Geschäftsführer der STÖBICH Gruppe, Peter Stahl. „Die Umstellung der Firmenflotte auf kombinierte Antriebskonzepte ist nicht nur zeitgemäß, sie ist auch Bestandteil unserer Umweltstrategie, mit der wir unseren Beitrag zum Klimaschutz leisten und zukünftig noch weiter ausbauen wollen“, so Stahl weiter.

Die Entscheidung für ein kombiniertes Antriebskonzept und gegen einen konventionellen Verbrenner soll den Mitarbeitern durch eine Änderung und Ausrichtung der Dienstwagenrichtlinie auf umweltfreundliche Modelle erleichtert werden. So soll ein zusätzlicher Anreiz für die Wahl eines Fahrzeugs CO₂-optimiertem Antriebskonzept geschaffen werden. Durch diese Art interne Subventionierung der Hybride hofft die Geschäftsführung positiv auf die Entscheidung der Mitarbeitenden einwirken zu können. Die Änderung der Firmenwagenregelung kann zunächst nur auf die Fahrzeuge des Vertriebs oder Personen in Führungspositionen angewendet werden. „Wir hoffen auf baldige Verfügbarkeit von geeigneten Hybridmodellen der Fahrzeughersteller für den Service- und Montageeinsatz, damit auch dort die Umstellung der Flotte zügig umgesetzt werden kann“, ergänzt der CFO.

Bereits im vergangenen Jahr hatte STÖBICH die Beleuchtung der Produktionsstätten am Fertigungsstandort ganzheitlich auf LED-Technik umgestellt. Ebenso gibt es seit einigen Jahren die Leasingmöglichkeit für Fahrräder über das Unternehmen, um beim Weg zur Arbeit sogar ganz auf das Auto verzichten zu können. Bald sollen E-Ladesäulen und eine großdimensionierte Photovoltaikanlage auf dem Dach der Produktionsstätte am Stammsitz folgen.